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Glossar

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der Betrag, der bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten werden darf und der auch die Zuverdienstgrenze beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe definiert.

Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist der Betrag, der bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten werden darf und der auch die Zuverdienstgrenze beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe definiert. Der geringfügige Zuverdienst neben dem Bezug einer Arbeitslosenunterstützung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei einer Beschäftigung über der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze tritt die volle Sozialversicherungspflicht ein. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung. 

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