Glossar
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist der Betrag, der bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten werden darf und der auch die Zuverdienstgrenze beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe definiert.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist der Betrag, der bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschritten werden darf und der auch die Zuverdienstgrenze beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe definiert. Bei einer Beschäftigugn über der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze tritt die volle Sozialversicherungspflicht ein. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.