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Glossar

Notstandshilfe

Nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Notstandshilfe gewährt werden.

Notstandshilfe

Nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Notstandshilfe gewährt werden.

Die Gewährung von Notstandshilfe ist gegenwärtig abhängig vom Einkommen der beantragenden Person und dem Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners, bzw. bei unverheirateten Paaren vom Einkommen der Lebenspartnerin, des Lebenspartners, wenn beide Personen in einer Lebensgemeinschaft leben. 

Achtung: Nach aktueller Rechtslage wird ab dem 01.07.2018 das Partnereinkommen nicht mehr in die Berechnung der Notstandshilfe einbezogen (Stand 16.01.2018).

Die Gewährung von Notstandshilfe ist nicht abhängig davon, ob eine Person z.B. in einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnt. Die Berechnungsgrundlage bezieht sich auf Einkommens-, nicht auf Besitzverhältnisse. Hier plant die neue Bundesregierung grundlegende Veränderungen.

Notstandshilfe wird auf die Dauer einer Notlage gewährt und ist damit zeitlich nicht befristet. Nach 12 Monaten wird die Notlage neu bewertet und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

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