Springe zur Hauptnavigation Springe zum Seiteninhalt Springe zur Fußzeile

Glossar

Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkt steuerpflichtig heißt, dass der Wohnsitzstaat ein umfassendes Besteuerungsrecht auf das gesamte, weltweit erzielte Einkommen hat.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Selbstständig erwerbstätige Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt (= jener Ort, an dem man sich mehr als sechs Monate/183 Tage im Jahr aufhält) haben, sind hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Unbeschränkt steuerpflichtig heißt, dass der Wohnsitzstaat ein umfassendes Besteuerungsrecht auf das gesamte, weltweit erzielte Einkommen hat.

Zurück