Da jedes Land eigene Regeln zur Steuerpflicht hat, kann es vorkommen, dass du bei länderübergreifender Berufstätigkeit auch in mehreren Ländern steuerpflichtig wirst. Das bedeutet, dass sowohl dein Wohnsitzstaat als auch jene Staaten, in denen du arbeitest, bestimmte Einkünfte gleichzeitig und daher doppelt besteuern wollen.

Beispiel: Dein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Du arbeitest in einem Museum in den Niederlanden. Zusätzlich bist du in Deutschland als Schriftsteller:in tätig und beziehst selbstständige Einkünfte aus dem Verkauf deiner Bücher. Als Wohnsitzstaat hat Deutschland das Recht, dein gesamtes Einkommen – inklusive jenes aus den Niederlanden – zu besteuern. 
Da du hauptberuflich in den Niederlanden tätig bist, haben die Niederlande möglicherweise auch das Recht, dein dort bezogenes Gehalt zu besteuern. Theoretisch würde dein niederländisches Gehalt von beiden Ländern besteuert werden. Um das zu verhindern, haben die Niederlande und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. 

Um die doppelte Besteuerung von Einkünften zu verhindern, haben einige Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln bei internationalen Sachverhalten, welcher der beiden Staaten die Einkünfte besteuern darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf die Besteuerung verzichtet. Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen ist, dass du deine Einkünfte nur einmal versteuern musst.

Beispiel: Du bist Künstler:in und Eigentümer:in einer Wohnung in Berlin und einer Wohnung in Wien. Du bist in beiden Ländern berufstätig, deine Kinder wohnen in Berlin und gehen dort in die Schule. Nach deutschem Recht bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil du dort einen Wohnsitz und deine Kinder, also deinen Lebensmittelpunkt, hast. Nach österreichischem Recht bist du auch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Um zu vermeiden, dass du dein Einkommen zweimal versteuern musst, haben Österreich und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dort steht: „Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)“. Da du zwar in beiden Ländern eine Wohnung hast und arbeitest, aber deine Kinder in Deutschland wohnen, bist du nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Du giltst daher nur in Deutschland als steuerlich ansässig. In Österreich bist du damit nur „beschränkt Steuerpflicht“ mit bestimmten Einkünften, die hier erzielt werden. Das österreichische Recht und die Doppelbesteuerungsabkommen enthalten hierzu detaillierte Regelungen, die weiter unten erklärt werden.

To do: Es empfiehlt sich, dass du von einem/einer Steuerberater:in klären lässt, in welchem Staat du unbeschränkt steuerpflichtig bist. 

Österreich hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Klicke auf folgenden Link, um die Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu sehen.