Rechtswahl/Gerichtsstandwahl

Eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung ist besonders wichtig, wenn du und deine Vertragspartei aus unterschiedlichen Ländern kommen. Hierbei wird festgelegt, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind. Siehe dazu auch das Unterkapitel zu grenzüberschreitenden Verträgen.

Leistungsbeschreibung

Ein Vertrag sollte immer eine klare und eindeutige Beschreibung der Leistungen, die erbracht werden soll, beinhalten. Das ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Im Vertrag sollten daher Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen genau definiert werden. Im Bereich der darstellenden Kunst gehören dazu auch Details wie die Anzahl der erforderlichen Proben oder die Anzahl der Aufführungen.

Vergütung

In einem entgeltlichen Vertrag sollten immer die Höhe der Vergütung, die Währung und die Zahlungsmodalitäten festgelegt werden. Dabei sollte auch geklärt werden, ob die Vergütung in Raten oder als Gesamtbetrag gezahlt wird und ob eine Anzahlung erforderlich ist. Es sollte auch geklärt werden, ob die Vergütung an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist.

Es ist sinnvoll, im Vertrag festzulegen, ob der/die Künstler:in für die Erbringung der Leistungen eine Pauschale oder einen Stundensatz erhält.

Zudem sollte klargestellt werden, ob der/die Künstler:in eine Umsatzsteuerpflicht trifft und ob es sich bei dem vereinbarten Honorar um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt. Siehe dazu das Kapitel Steuern.

Aufwandersatz und Kostenübernahme

Wenn der/die Künstler:in oder Kulturarbeiter:in für ihre Leistungserbringung an einen anderen Ort reisen muss, fallen Transport-, Übernachtungs- und/oder Verpflegungskosten an. Zusätzlich zu der Vergütung sollte daher im Vertrag geregelt werden, ob der/die Auftrageber:in diese Aufwendungen übernimmt.

Außerdem sollte geklärt werden, wer den Transport, die Übernachtung und Verpflegung organisiert. Es empfiehlt sich, auch Regelungen für eine mögliche Änderung des Kostenersatzes vorzusehen, falls sich die Umstände ändern (zB wenn der/die Auftragnehmer:in kurzfristig absagt und Stornokosten für die Unterkunft anfallen).

Achtung: Gerade bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist die Klärung des Aufwandersatzes wichtig.

Termine

Im Vertrag sollte geregelt werden, innerhalb welchen Zeitraums eine Leistung zu erbringen ist und ob bestimmte Termine und Deadlines einzuhalten sind. Es kann auch sinnvoll sein, Regelungen für eine allfällige Leistungsverzögerung in den Vertrag aufzunehmen.

Beispiel: Endabgabe eines künstlerisches Werks, Termine für Proben und Aufführungen, Anproben für die Herstellung eines Modedesigns.

Steuern, Zölle und Sozialversicherung

Gerade bei grenzüberschreitenden Verträgen stellen sich Fragen zu Steuern, Zöllen und Sozialversicherung. Die Vertragsparteien sollten im Falle einer Zusammenarbeit im Ausland klare Regelungen dazu treffen, wer für die Zahlung von (Ausländerabzug-)Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich ist und in welcher Höhe diese anfallen. 

Siehe dazu auch den Abschnitt zu Steuern, Zölle und Sozialversicherung im Unterkapitel zu grenzüberschreitenden Verträgen.

Achtung: Wenn du grenzüberschreitend berufstätig bist, solltest du dich vorab informieren, wo und auf welche Weise du dein Einkommen versteuern musst und wo du sozialversichert bist. Siehe dazu das Kapitel Steuern und das Kapitel Sozialversicherung.

Vertragsbeendigung

Wenn du und dein:e Vertragspartner:in einen Vertrag geschlossen habt, solltet ihr auch vereinbaren, wie ihr den Vertrag beenden könnt und ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein soll. 

Achtung: Dazu gehört auch die Vereinbarung, in welcher Form die Vertragsbeendigung zu erfolgen hat (zB schriftlich) und ob Kündigungsfristen einzuhalten sind.

Es sollte auch geregelt werden, ob eine vorzeitige Vertragsbeendigungen bestimmte Folgen für die kündigende Partei auslösen soll. Hier kommen etwa die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die Zahlung von Schadenersatz oder die Rückgabe bereits erhaltener Zahlungen in Frage. 

Auch für Fälle von höherer Gewalt sollte Vorsorge geschaffen werden und geklärt werden, wie die Parteien damit umgehen möchten. Um zu sehen, wie mit höherer Gewalt im österreichischen Vertragsrecht umgegangen wird, besuche das entsprechende Unterkapitel

Die Regelungen zur Beendigung von Verträgen unterscheiden sich unter anderem auch danach, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt. Befristete Verträge enden mangels anderer Vereinbarung durch Ablauf der vereinbarten Zeit. Unbefristete Verträge sind kündbar. Die Fristen und genauen Modalitäten der Kündigungen sollten vereinbart werden.

Nutzungsrechte

Wenn Künstler:innen Verträge abschließen, finden sich darin typischerweise Regelungen zu der urheberrechtlichen Verwertung ihrer Kunstwerke oder ihrer künstlerischen Darbietung.

Beispiel: Du bist Schauspieler:in und schließt mit einem Theater einen Anstellungsvertrag. In dem Anstellungsvertrag sollte es eine Regelung darüber geben, ob du dem Theater die Nutzungsrechte deiner schauspielerischen Leistungen überträgst und wenn ja welches Entgelt du dafür bekommst.

Beispiel: Du verkaufst ein Kunstwerk. Du und dein:e Vertragspartner:in solltet klären, ob du mit Verkauf des Kunstwerks auch die Verwertungsrechte daran überträgst, oder nicht.

Folgende Punkte sind bei Regelungen zu Nutzungsrechten zu beachten:

  • Nutzungsrechte können für eine bestimmte Dauer eingeräumt werden. Die Dauer kann sich auf einen eingeschränkten Zeitrahmen belaufen (etwa für wenige Monate, für eine bestimmte Veranstaltung) oder die Nutzungsrechte werden bis zum Ende der urheberrechtlichen Schutzfrist übertragen. Nach Ablauf dieser Schutzfrist werden ursprünglich geschützte Werke „gemeinfrei“ und können frei genutzt werden. In vielen Ländern beträgt die urheberrechtliche Schutzfrist für Kunstwerke 70 Jahre ab dem Tod des/der Urheber:in. Für künstlerische Darbietungen ist die Schutzfrist meist kürzer. Siehe dazu das Kapitel Urheberrecht.

  • Die Nutzung kann territorial eingeschränkt werden (auf bestimmte Länder) oder weltweit erlaubt werden.

  • Im Vertrag sollte festgelegt werden, welche Arten von Nutzungen dem/der Vertragspartner:in erlaubt werden. Es gibt viele Arten, künstlerische Leistungen urheberrechtlich zu verwerten. Dazu gehören etwa die Vervielfältigung von Kunstwerken (zB Fotokopie), die Aufführung eines Theaterstücks, die zur Verfügungstellung eines Werks im Internet oder die Bearbeitung von bestehenden Werken (zB Kürzung eines Theaterstücks). Siehe das Kapitel Urheberrecht, um die wichtigsten Verwertungsarten kennenzulernen.

  • Nutzungsrechte können exklusiv oder nicht exklusiv eingeräumt werden. Wenn die Rechteeinräumung nicht exklusiv erfolgt, darf der/die Künstler:in das Kunstwerk weiterhin selbst wirtschaftlich verwerten und anderen die Nutzung erlauben.

Gewährleistung/Haftung

In den Rechtsordnungen der meisten Ländern finden sich Regelungen, wie mit einer mangelhaften Leistungserbringung umzugehen ist (Gewährleistung/Haftung). Die gesetzlichen Regelungen zur mangelhaften Leistungserbringung unterscheiden sich jedoch von Land zu Land sehr stark. Es kann sinnvoll sein, wenn du und dein:e Vertragspartner:in unter Berücksichtigung des auf den Vertrag anzuwendenden Landesrechts Regelungen für den Umgang mit Gewährleistungsfällen trifft. 

Da künstlerische Qualität nur subjektiv bewertet werden kann, sollte diese von Gewährleistungsansprüchen nicht umfasst sein.

Info: Siehe zum Umfang mit Gewährleistungsfällen im österreichischen Recht den Abschnitt zur Gewährleistung/Haftung im österreichischen Vertragsrecht.

Außerdem sollte bereits im Vertrag geklärt werden, inwiefern eine Vertragspartei der anderen für schuldhaft verursachte Schäden haftet (zB im Rahmen eines Auftritts wird die Ausrüstung einer Vertragspartei beschädigt).

Vertraulichkeit

Wenn im Rahmen der Zusammenarbeit vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, sollte eine Vertraulichkeitsklausel vereinbart werden. Hierbei sollte festgelegt werden, 

  • welche Informationen vertraulich sind;

  • wie sie zu behandeln sind;

  • welche Personen von der Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst sind (zB neben der Geschäftsführung auch die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens)

Oft kommt es vor, dass über die Höhe der Vergütung Vertraulichkeit vereinbart wird.

Sonstige Vereinbarungen

Im Vertrag können auch weitere Vereinbarungen festgehalten werden, die für die Zusammenarbeit relevant sind. Hierbei sollten jedoch alle Vereinbarungen klar und eindeutig formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei Verträgen mit Künstler:innen könnten etwa Vereinbarungen zu Presse- und Marketingmaßnahmen getroffen werden und festgelegt werden, ob Künstler:innen eigenes Werbematerial zur Verfügung stellen.