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Wichtige Zahlen und Daten 2026

Im folgenden Abschnitt erhältst Du auf einen Blick alle wichtigen Zahlen zum Sozialversicherungsrecht. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungsgrenzen. Die angeführten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2026.

Sozialversicherung

  Monatliche Geringfügigkeitsgrenze (gleichbleibend mit 2025) 551,10 Euro
Jährliche Geringfügigkeitsgrenze   6.613,20 Euro
SVS-Pflichtversicherungsgrenze (Sozialversicherung der Selbstständigen) 6.613,20 Euro
  Monatlicher SVS-Mindestbeitrag für Neue Selbstständige (Achtung: Berechnung des endgültigen Monatsbeitrags erfolgt im Nachhinein)  160,81 Euro
Freiwillige Selbstversicherung in der SVS („Opting-In“) (Achtung: keine Pensionsversicherung) ~ 50,00 Euro
Freiwillige Selbstversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Geringfügig Beschäftigte 83,49 Euro
Freiwillige Selbstversicherung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Studierende 78,84 Euro
Rezeptgebühr  7,55 Euro

Sozialleistungen

  Mindestsicherung Alleinstehende  1.229,89 Euro 
Mindestsicherung Paare  1.721,85 Euro 
Mindestpension/Ausgleichszulage Alleinstehende 1.308,39 Euro
Mindestpension/Ausgleichszulage Paare 2.064,12 Euro
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 30 Versicherungsjahren Alleinstehende 1.423,63 Euro
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 40 Versicherungsjahren Alleinstehende 1.700,76 Euro
Mindestpension/Ausgleichszulage bei 40 Versicherungsjahren Paare 2.295,69 Euro

Elternschaft

  Familienbeihilfe 0-3 Jahre (gleichbleibend mit 2025) 138,40 Euro
Familienbeihilfe 3-9 Jahre (gleichbleibend mit 2025) 148,00 Euro
Familienbeihilfe 10-18 Jahre (gleichbleibend mit 2025) 171,80 Euro
Familienbeihilfe ab 19 Jahren (gleichbleibend mit 2025) 200,40 Euro
Kinderabsetzbetrag (pro Familie wird ein Kinderabsetzbetrag ausbezahlt) 70,90 Euro 
Tägliches Wochengeld Selbstständige  72,18 Euro
Tägliches Wochengeld geringfügig Beschäftigte  12,19 Euro
 

Jährliche Zuverdienstgrenze des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes 

 

8.600,00 Euro 

 

 

Jährliche Zuverdienstgrenze des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes  

 

18.000,00 Euro