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Glossar

Abfertigung neu

Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer:innen, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf die sog. Abfertigung neu.

Abfertigung neu

Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer:innen, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf die sog. Abfertigung neu. Die Auszahlung der Abfertigung ist abhängig von der Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Seit 1.1.2008 gilt die Abfertigung neu auch für freie Dienstnehmer:innen sowie für selbstständig Erwerbstätige.

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