Springe zur Hauptnavigation Springe zum Seiteninhalt Springe zur Fußzeile

Glossar

Ausschließliches Nutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht bedeutet, dass die Inhaberin, der Inhaber des Rechts alle anderen von der Nutzung ausschließen kann.

Ausschließliches Nutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht bedeutet, dass die Inhaberin, der Inhaber des Rechts alle anderen von der Nutzung ausschließen kann. Die Rechteinhaberin, der Rechteinhaber kann aber anderen (meist gegen Entgelt) erlauben, das jeweilige Werk in einer bestimmten Form zu nutzen.

Zurück