Glossar
Ausschließliches Nutzungsrecht
Ausschließliches Nutzungsrecht bedeutet, dass die Inhaberin, der Inhaber des Rechts alle anderen von der Nutzung ausschließen kann.
Ausschließliches Nutzungsrecht
Ausschließliches Nutzungsrecht bedeutet, dass die Inhaberin, der Inhaber des Rechts alle anderen von der Nutzung ausschließen kann. Die Rechteinhaberin, der Rechteinhaber kann aber anderen (meist gegen Entgelt) erlauben, das jeweilige Werk in einer bestimmten Form zu nutzen.