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Glossar

Bagatellgrenze

Bezieht ein ausländischer Honorarempfänger:in in Österreich insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro im Kalenderjahr von einem Veranstalter und verdient er/sie in diesem Jahr nicht mehr als 2.420 Euro in Österreich, ist keine Ausländersteuer zu zahlen.

Bagatellgrenze

Bezieht ein ausländischer Honorarempfänger, eine Honorarempfängerin in Österreich insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro im Kalenderjahr von einem Veranstalter und verdient er/sie in diesem Jahr nicht mehr als 2.420 Euro in Österreich, ist keine Ausländersteuer zu zahlen. Reisekostenersätze und sonstige vergütete Spesen dürfen zusätzlich zum Bagatellbetrag bezahlt werden. Um die Reglung in Anspruch zu nehmen muss der/die Honorarempfängerin Angaben zu seinem/ihrem Wohnort (Adresse) machen und seine/ihre Identität mittels Kopie des Reisepasses nachweisen.

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