Glossar
Bildungskarenz
In Österreich ist es grundsätzlich möglich, für Weiterbildungsmaßnahmen von der/dem Arbeitgeber:in, für mindestens zwei Monate bis zu einem Jahr freigestellt zu werden. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden.
Bildungskarenz
Die aktuellen Regelungen für die Weiterbildungsbeihilfe findest Du hier: AMS Informationen