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Glossar

Bildungskarenz

In Österreich ist es grundsätzlich möglich, für Weiterbildungsmaßnahmen von der/dem Arbeitgeber:in, für mindestens zwei Monate bis zu einem Jahr freigestellt zu werden. Diese Freistellung muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden.

Bildungskarenz

Die aktuellen Regelungen für die Weiterbildungsbeihilfe findest Du hier: AMS Informationen

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