Glossar
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Diese Abkommen regeln, welcher Staat (Wohnsitzstaat oder der Staat, in dem das Einkommen erzielt wird) das Einkommen besteuern darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist eine effektive Einmalbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Um die doppelte Besteuerung von Einkünften aus internationalen Tätigkeiten zu verhindern, gibt es zwischenstaatliche Regelungen, die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen regeln, welcher Staat (Wohnsitzstaat oder der Staat, in dem das Einkommen erzielt wird) das Einkommen besteuern darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist jedenfalls eine effektive Einmalbesteuerung.
Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen:
Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen