Glossar
Entsendung
Für Personen, die innerhalb der EU international arbeiten wollen, gilt grundsätzlich: Bei einer vorübergehenden Tätigkeit bis zu 24 Monaten in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bleibt ihr Ursprungsland für die Sozialversicherung zuständig.
Entsendung
Für Personen, die innerhalb der EU international arbeiten wollen, gilt grundsätzlich: Bei einer vorübergehenden Tätigkeit bis zu 24 Monaten in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bleibt ihr Ursprungsland für die Sozialversicherung zuständig. Der Terminus bzw. das zugrundeliegende Prinzip hierfür ist eine vorübergehende Entsendung ins Ausland.
Es ist vorab das Formular A1 auszufüllen.
Auch über die Europäische Union hinaus können Personen entsendet werden. Hierzu liegen in vielen Fällen spezifische Formulare vor.
Arbeitnehmer:innen können von ihrer Arbeitgeberin, ihrem Arbeitgeber entsendet werden; Selbstständig tätige Personen können sich selbst entsenden.