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Glossar

Familienangehörige (relevant für NAG-Verfahren)

Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene PartnerIn, sofern diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben, und unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr, einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder.

Familienangehörige (relevant für NAG-Verfahren)

Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene PartnerIn, sofern diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben, und unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr, einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder.

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