Glossar
Familienangehörige (relevant für NAG-Verfahren)
Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene PartnerIn, sofern diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben, und unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr, einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder.
Familienangehörige (relevant für NAG-Verfahren)
Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene PartnerIn, sofern diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben, und unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr, einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder.