Glossar
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag regelt das Verhältnis der Gesellschafter, z.B. Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Abstimmungsverhältnis und Regeln bei Tod, Ausscheiden oder Liquidation. In Deutschland auch "Satzung," in AT/CH "Statuten" genannt.
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, in dem die Gesellschafter:innen bei der Gründung einer Gesellschaft deren Rechtsgrundlagen festlegen. Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander, beispielsweise die Geschäftsführung und -vertretung, die Gewinn- und Verlustbeteiligung, das Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen oder
Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft. Er wird bei deutschen Kapitalgesellschaften und Vereinen auch Satzung, im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht auch Statuten genannt.