Glossar
Grenzgänger:innen
Wer in mehreren EU-Ländern arbeitet, z.B. grenznah wohnt oder Projekte realisiert, unterliegt dem Sozialrecht des Wohnsitzstaates, sofern dort eine „substantielle“ Beschäftigung besteht. Die Entscheidung trifft der Sozialversicherungsträger des Wohnorts.
Grenzgänger:innen
Arbeitet jemand gleichzeitig bzw. im Verlauf eines Jahres in mehreren Mitgliedsaaten der Europäischen Union, weil sie oder er zum Beispiel in einem grenznahen Gebiet wohnt oder in mehreren Ländern künstlerische Projekte realisiert, gilt das Sozialrecht des Wohnsitzstaates immer dann, wenn dort auch eine „substantielle“ Beschäftigung ausgeübt wird. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Sozialversicherungsträger des Wohnsitzstaates.