Glossar
Herrschende Meinung
Im juristischen Sinn ist die „herrschende Meinung“ diejenige Position, die in einer konkreten Streitfrage vorwiegend vertreten wird.
Herrschende Meinung
Im juristischen Sinn ist die „herrschende Meinung“ diejenige Position, die in einer konkreten Streitfrage vorwiegend vertreten wird.