Glossar
Ideelle Zwecke
Ein ideeller Zweck zielt nicht auf Gewinnerzielung ab. Beispiele sind etwa: Gemeinnützige Zwecke (Förderung des Gemeinwohls), mildtätige Zwecke (Unterstützung Hilfsbedürftiger) und kirchliche Zwecke (Förderung von Kirchen und Religionsgemeinschaften).
Ideelle Zwecke
Begriff aus dem Vereinsrecht. Der sogenannte „Idealverein“ ist die häufigste und typische Form eines Vereins. Ein ideeller Zweck ist nicht unmittelbar auf eine wirtschaftliche Betätigung und damit auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
Ideelle Zwecke sind:
Gemeinnützige Zwecke: dienen zur Förderung der Allgemeinheit, um dem Gemeinwohl auf geistigen, kulturellen, sittlichen oder materiellen Gebieten zu nützen
Mildtätige Zwecke: dienen zur Unterstützung / Förderung materiell und persönlich hilfebedürftiger Personen
Kirchliche Zwecke: dienen zur Förderung anerkannter Kirchen- und Religionsgemeinschaften