Glossar
Kleinunternehmerregelung
UnternehmerInnen mit max. 35.000 € Netto-Jahresumsatz können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen (§6 Abs. 1 Z 27 UStG). Ein Überschreiten um max. 15 % in 5 Jahren ist erlaubt ("Kleinunternehmerregelung").
Kleinunternehmerregelung
Wenn der Gesamtumsatz als UnternehmerIn in einem Jahr nicht mehr als 35.000 Euro netto beträgt, besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Umsatzsteuer gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Umsatzsteuergesetz). Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von fünf Kalenderjahren ist möglich. Diese Steuerbefreiung nennt man "Kleinunternehmerregelung".