Glossar
Komplementär
Komplementärinnen, Komplementäre sind vollhaftende Gesellschafter:innen einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG), die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Komplementär
Komplementärinnen, Komplementäre sind vollhaftende Gesellschafter:innen einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG), die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.