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Glossar

Meldepflicht

Seit 1. Juli 2011 ist der/die ArbeitgeberIn einer ausländischen Arbeitskraft verpflichtet, den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von 3 Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS zu melden.

Meldepflicht

siehe Beschäftigungsmeldung

Seit 1. Juli 2011 ist der/die ArbeitgeberIn einer ausländischen Arbeitskraft verpflichtet, den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb von 3 Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS zu melden.

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