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Glossar

Mindestpension/Ausgleichszulage

Eine Ausgleichszulage wird für Personen gewährt, die im Inland leben und deren monatliche Bezüge unter einer bestimmten Grenze liegen. Diese Grenze wird jährlich angepasst.

Mindestpension/Ausgleichszulage

Für Personen, die nur eine sehr niedrige Pension beziehen, gewährt der Staat eine Ausgleichszulage bis zur Höhe der sog. Mindestpension. Eine Ausgleichszulage wird für Personen gewährt, die im Inland leben und deren monatliche Bezüge unter einer bestimmten Grenze liegen. Diese Grenze wird jährlich angepasst. Für Ehepaare bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Partner:innen gilt ein gemeinsamer erhöhter Satz. Seit 2017 erhalten Personen, die mehr als 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, zusätzlich eine erhöhte Prämie zur Ausgleichzulage. Die Ausgleichszulage entspricht einer staatlichen Sozialleistung. Sämtliche zusätzlichen Einkünfte/Zuverdienste werden ggfs. direkt mit den Zuwendungen durch die Ausgleichzulage gegenverrechnet.

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