Glossar
Mindestversicherungszeit
Die Mindestversicherungszeit umfasst die Anzahl an Versicherungsmonaten, die notwendig ist, um einen Anspruch auf eine spätere Pension zu erwerben.
Mindestversicherungszeit
Die Mindestversicherungszeit umfasst die Anzahl an Versicherungsmonaten, die notwendig ist, um einen Anspruch auf eine spätere Pension zu erwerben. Wenn eine Person ab 1955 geboren ist, kann sie in Österreich in Alterspension gehen, wenn sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben hat. Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben sein.