Glossar
Mitversicherung von Familienangehörigen
In Österreich haben Familienangehörige in vielen Fällen Anspruch auf Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse und Einbeziehen in deren Leistungen.
Mitversicherung von Familienangehörigen
In Österreich haben Familienangehörige in vielen Fällen Anspruch auf Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse und Einbeziehen in deren Leistungen. Dies betrifft Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und unter bestimmten Voraussetzungen Personen in Lebensgemeinschaften sowie Kinder.
Kinder können kostenlos mitversichert werden. Ebenso gilt die Beitragsfreiheit für Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen, wenn Kinder unter 18 im gemeinsamen Haushalt leben, oder in einem bestimmten Umfang Betreuungspflichten für Kinder in der Vergangenheit übernommen wurden bzw. Pflege übernommen wird. Sonst fällt für die Mitversicherung von Angehörigen ein Zusatzbeitrag von 3,4 % der Beitragsgrundlage an.