Glossar
Neugründungsförderungsgesetz
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) wurde beschlossen, um bei Neugründung von Betrieben und bei Übernahme von Betrieben Kosten sparen zu helfen.
Neugründungsförderungsgesetz
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) wurde beschlossen, um bei Neugründung von Betrieben und bei Übernahme von Betrieben Kosten sparen zu helfen.
Die Erklärung der Neugründung bzw. Übertragung (NeuFoe 2) muss bereits vor bzw. gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden (z.B. gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung). Eine nachträgliche Vorlage des Formulars kann zu keiner Erstattung der bereits entrichteten Abgaben, Gebühren oder Beiträge führen. Als nicht förderungswürdig gilt die bloße Änderung der Rechtsform eines Betriebes.