Glossar
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts.
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. Aufenthalte bis zu 6 Monaten regelt das Fremdenpolizeigesetz.