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Glossar

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts.

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts. Aufenthalte bis zu 6 Monaten regelt das Fremdenpolizeigesetz.

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