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Glossar

Organe

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

Organe

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer, Geschäftsführerin) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen.

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