Glossar
Organe
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.
Organe
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Ein Organ kann von einer einzigen Person verkörpert werden (Einzelorgane, beispielsweise alleiniger Geschäftsführer, Geschäftsführerin) oder aus mehreren Personen (Gremien bzw. Kollegialorgane, beispielsweise Vorstand, Aufsichtsrat, Mitgliederversammlung) bestehen.