Glossar
Rechnungslegung, Rechnungslegungspflicht
Die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz, aber auch für die interne Kostenrechnung wird als Rechnungslegung bezeichnet.
Rechnungslegung, Rechnungslegungspflicht
Die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz, aber auch für die interne Kostenrechnung wird als Rechnungslegung bezeichnet. Die steuerliche Buchführungspflicht kann sich in erster Linie aus dem Unternehmensgesetzbuch (§§ 189 ff UGB) ergeben, weil eine unternehmensrechtliche Pflicht – Rechnungslegungspflicht – auch eine steuerliche Buchführungspflicht (Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, doppelte Buchführung) nach sich zieht (§ 124 Bundesabgabenordnung – BAO).