Glossar
Rechtspersönlichkeit
Rechtspersönlichkeit umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.
Rechtspersönlichkeit
Rechtspersönlichkeit umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.