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Glossar

Rechtspersönlichkeit

Rechtspersönlichkeit umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.

Rechtspersönlichkeit

Rechtspersönlichkeit umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.

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