Glossar
Regress
Regress bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Schadensersatzpflichtigen (z.B. Versicherer) auf einen Dritten (z.B. Verursacher des Schadens), der diesem gegenüber haftet.
Regress
Regress bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Schadensersatzpflichtigen (z.B. Versicherer) auf einen Dritten (z.B. Verursacher des Schadens), der diesem gegenüber haftet.
Beispiele: Eine Haftpflichtversicherung hat Schadenersatz zu leisten und fordert vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.
Ein Feuerversicherer leistet an den geschädigten Gebäudeeigentümer eine Entschädigung und nimmt den Brandverursacher in Regress.