Glossar
Schutzfrist
Die Schutzfrist bezeichnet die „Lebensdauer“ des Urheber- und des Leistungsschutzrechts. Nach Ende der Schutzfrist erlischt das Urheberrecht. Jeder kann dann das Werk nutzen.
Schutzfrist
Die Schutzfrist bezeichnet die „Lebensdauer“ des Urheber- und des Leistungsschutzrechts. Nach Ende der Schutzfrist erlischt das Urheberrecht. Jeder kann dann das Werk nutzen.