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Glossar

Sicherungsbescheinigung

Die Sicherungsbescheinigung dient zur Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen.

Sicherungsbescheinigung

Die Sicherungsbescheinigung dient zur Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen. Sie ist die Zusicherung des Arbeitsmarktservice (AMS) an den/die ArbeitgeberIn, dass der/die angeworbene und ordnungsgemäß eingereiste AusländerIn eine Beschäftigungsbewilligung erhält. Ferner dient die Sicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland, bei der der/die ausländische Künstler:in einen Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels stellt.

Formular Sicherungsbescheinigung

Beiblatt zum Formular Sicherungsbescheinigung, sofern weitere ausländische Künstler:innen für dieselbe Beschäftigung angeworben werden

 

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