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Glossar

Sichtvermerk/Sichtvermerkbefugnis

Ein Sichtvermerk ist die in einen Pass eingefügte amtliche Bestätigung, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt in ein fremdes Land erlaubt werden. Visaanträge können nur bei Österr. Vertretungsbehörden mit „Sichtvermerksbefugnis“ eingebracht werden.

Sichtvermerk/Sichtvermerkbefugnis

Ein Sichtvermerk ist die in einen Pass eingefügte amtliche Bestätigung, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt in ein fremdes Land erlaubt werden. Visaanträge können nur bei Österreichischen Vertretungsbehörden mit sog. „Sichtvermerksbefugnis“ eingebracht werden. Die Webseite des BMEIA informiert darüber, wo es Österreichische Vertretungsbehörden gibt und ob diese „sichtvermerksbefugt“ sind oder nicht.

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