Glossar
Sonderzahlungen - auch 13. und 14. Monatsgehalt
Das österreichische System unselbstständiger Beschäftigungsverhältnisse sieht zur Auszahlung von zwölf Monatsgehältern pro Jahr zusätzlich zweimal jährlich Sonderzahlungen in der Höhe eines weiteren Monatsgehaltes vor (13. und 14. Monatsgehalt).
Sonderzahlungen - auch 13. und 14. Monatsgehalt
Das österreichische System unselbstständiger Beschäftigungsverhältnisse sieht zur Auszahlung von zwölf Monatsgehältern pro Jahr zusätzlich zweimal jährlich Sonderzahlungen in der Höhe eines weiteren Monatsgehaltes vor (13. und 14. Monatsgehalt). Diese zumeist im Juni und November ausgezahlten Sonderleistungen werden geringer besteuert. Bei zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnissen müssen diese Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt werden.