Glossar
Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union
Erhält eine Person Arbeitslosengeld, muss sie grundsätzlich im Land des Anspruchs bleiben. Unter bestimmten Bedingungen kann sie die Bezüge jedoch auch in einem anderen EU-Land erhalten.
Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union
Wenn eine Person in einem Land Arbeitslosengeld erhält, muss sie sich grundsätzlich im Land des Anspruchs aufhalten, um dort für etwaige neue Arbeitsverhältnisse bereitzustehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, für einen begrenzten Zeitraum von 3 Monaten (unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung auf 6 Monate möglich) die Arbeitslosengeldbezüge in einem anderen EU Land wahrzunehmen, wenn nachgewiesen wird, dass dort eine realistische Aussicht auf ein Arbeitsverhältnis besteht.