Glossar
Unterstützungsfonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Mit der Novellierung des KSVF Gesetzes ist auch ein Unterstützungsfonds für Künstler:innen in sozialen, familiären, gesundheitlichen, finanziellen Notlagen bzw. zur Abdeckung notwendiger außerordentlicher Aufwendungen eingerichtet worden.
Unterstützungsfonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Mit der Novellierung des KSVF Gesetzes ist auch ein Unterstützungsfonds für Künstler:innen in sozialen, familiären, gesundheitlichen, finanziellen Notlagen bzw. zur Abdeckung notwendiger außerordentlicher Aufwendungen eingerichtet worden.
Der Notfall- oder Unterstützungsfonds dient zur vorübergehenden Deckung des notwendigen Lebensunterhalts. Als Volumen des Notfallfonds ist aktuell ein Gesamtbetrag von jährlich 500.000 Euro vorgesehen. Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich können einen Antrag stellen. Ein Beirat entscheidet über die Gewährung von Zuwendungen. Auf die Gewährung einer Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch.