Springe zur Hauptnavigation Springe zum Seiteninhalt Springe zur Fußzeile

Glossar

Verpflichtungserklärung

Mit der Verpflichtungserklärung bestätigt die Einladerin, der Einlader die Übernahme aller Kosten, die dem öffentlichen Rechtsträger durch die Künstlerin, den Künstler entstehen, wenn Nicht-EU-Bürger in Österreich arbeiten wollen.

Verpflichtungserklärung

Mit der Verpflichtungserklärung bestätigt die Einladerin, der Einlader die Übernahme sämtlicher Kosten, die dem öffentlichen Rechtsträger durch die Künstlerin, den Künstler entstehen könnten. Eine Verpflichtungserklärung ist nötig, wenn Nicht-EU-Bürger in Österreich arbeiten wollen, aber keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können.

Zurück