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Glossar

Vorsteuer

Jene Umsatzsteuerbeträge, die Unternehmer:innen für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen zahlen müssen, erhalten sie vom Finanzamt als so genannte „Vorsteuer“ rückvergütet.

Vorsteuer

Jene Umsatzsteuerbeträge, die Unternehmer:innen für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen zahlen müssen, erhalten sie vom Finanzamt als so genannte „Vorsteuer“ rückvergütet. Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuermeldung an das Finanzamt. Hier können Unternehmer:innen die an das Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuerbeträge mit den von ihnen bezahlten Vorsteuerbeträge gegenrechnen (= Vorsteuerabzug).

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