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Glossar

Elektronische Verpflichtungserklärung

Wenn ein/e Visumswerber:in nicht ausreichende Eigenmittel nachweisen kann, besteht die Möglichkeit der Übernahme einer Verpflichtungserklärung durch eine Person, Firma oder Vereine mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich.

Elektronische Verpflichtungserklärung

Wenn ein/e Visumswerber:in nicht ausreichende Eigenmittel nachweisen kann, besteht die Möglichkeit der Übernahme einer Verpflichtungserklärung durch eine Person, Firma oder Vereine mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich. Mit der Verpflichtungserklärung erklärt sich der/die Einladende bereit, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt des/der Visumswerber:in, auch wenn dieser über den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen könnten. Informationen dazu auf der Webseite des Bundesministerium für Inneres.
 

Wenn ein Visumsantrag bei einer Österreich vertretenden Botschaft gestellt wird, kann eine „Papierverpflichtungserklärung“ benötigt werden. Es empfiehlt sich die vorherige Kontaktnahme mit der entsprechenden Vertretungsbehörde. Download Muster

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