Glossar
geringfügige Beschäftigung
Geringfügig beschäftigt sind Personen, deren Einkommen aus einem (echten oder freien) Dienstvertrag die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Bis zu dieser Grenze sind Einkünfte versicherungsfrei, sofern kein weiteres Dienstverhältnis besteht.
geringfügige Beschäftigung
Geringfügig beschäftigt sind Personen, die aus ihrem (echten oder freien) Dienstvertrag ein Einkommen erzielen, das die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Bis zu dieser Grenze bleiben Einkünfte aus einem echten oder einem freien Dienstverhältnis pflichtversicherungsfrei, wenn daneben kein weiteres Dienstverhältnis besteht.