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Glossar

Haftungserklärung

Mit einer Haftungserklärung bestätigt eine Person bei Beantragung bestimmter Aufenthaltstitel, besondere Pflichten gegenüber dem/der AntragstellerIn zu übernehmen.

Haftungserklärung

Mit einer Haftungserklärung bestätigt eine Person bei Beantragung bestimmter Aufenthaltstitel, besondere Pflichten gegenüber dem/der AntragstellerIn zu übernehmen. Zu diesen Pflichten zählt das Aufkommen für eine Unterkunft und entsprechende Unterhaltsmittel sowie die Übernahme von Kosten, die den Gebietskörperschaften durch den/die Antragsteller:in entstehen können (etwa durch die Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung, eines Aufenthaltsverbots, einer Ausweisung etc.). Die Haftungserklärung muss von einer/m österreichischen Notar:in oder einem inländischen Gericht beglaubigt werden und mindestens 5 Jahre gültig sein. Ferner muss zum Zeitpunkt der Stellung der Erklärung nachgewiesen werden, dass die haftende Person fähig ist, für die Kosten aufzukommen.

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres kann eine beispielhafte Haftungserklärung abgerufen werden.
 

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