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Glossar

Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Nach dem ASVG sind pflichtversichert: Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigte (nur unfallversichert), freie Dienstnehmer:innen, Heimarbeiter:innen, Kinder im Betrieb der Eltern, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen

Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Folgende Personengruppen sind nach dem ASVG grundsätzlich pflichtversichert:

- Arbeitnehmer:innen / Angestellte
- Geringfügig Beschäftigte (nur unfallversichert)
- Freie Dienstnehmer:innen
- Heimarbeiter:innen
- Im Betrieb der Eltern (Großeltern, Wahl- oder Stiefeltern) beschäftigte Kinder, auch wenn diese für ihre Tätigkeit kein Entgelt bekommen
- Vorstandsmitglieder und geschäftsführende Gesellschafter:innen einer Aktiengesellschaft (AG)
- Geschäftsführende Gesellschafter:innen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)

Die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich adaptiert.
 

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