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Glossar

Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Durch das GSVG wird die Pflichtversicherung von Personen geregelt, die unter dem Terminus „Selbstständige“ zusammengefasst werden

Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Durch das GSVG wird die Pflichtversicherung von Personen geregelt, die unter dem Terminus „Selbstständige“ zusammengefasst werden.
Folgende Personengruppen sind somit nach dem GSVG pflichtversichert:

Selbstständig erwerbstätige Personen
- Neue Selbstständige

- Natürliche Personen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich sind
- Werkvertrags-Tätige mit Gewerbeberechtigung
- Einzelunternehmer:innen mit Gewerbeberechtigung

- Gesellschafter:innen einer Offenen Gesellschaft (OG), wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist 

- Komplementär:innen einer Kommanditgesellschaft (KG), wenn sie Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich sind

- Gesellschafter:innen oder Geschäftsführer:innen einer GesmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist
 

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