Glossar
Ruhendmeldung
Auf diese Weise wird es möglich, im Zeitraum der Ruhendmeldung Arbeitslosengeld zu beziehen, auch wenn das selbstständige Einkommen im betreffenden Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt - wenn dafür die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ruhendmeldung
Seit 2011 besteht für Künstler:innen die Möglichkeit, ihre selbstständige künstlerische Tätigkeit und damit einhergehend die Pflichtversicherung bei der SVA ruhend zu melden. Auf diese Weise wird es möglich, im Zeitraum der Ruhendmeldung Arbeitslosengeld zu beziehen, auch wenn das selbstständige Einkommen im betreffenden Kalenderjahr die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt - wenn dafür die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gem. KSVFG können nur künstlerische selbstständige Tätigkeiten im Sinne des § 2 des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes ruhend gemeldet werden. Für die nicht-künstlerischen Tätigkeiten, falls diese während der Ruhendmeldung weiterlaufen, gibt es die Möglichkeit, sie VOR Ruhendmeldung in Absprache mit der SVA eindeutig von den künstlerischen zu unterscheiden und nicht-künstlerisch bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen.