Glossar
Selbstständigenvorsorge
Selbstständig pflichtversicherte Kunstschaffende müssen, wie alle Neuen Selbstständigen, seit 2008 verpflichtend Beiträge in Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage als monatlichen Vorsorgebeitrag bezahlen.
Selbstständigenvorsorge
Selbstständig pflichtversicherte Kunstschaffende müssen, wie alle Neuen Selbstständigen, seit 2008 verpflichtend Beiträge in Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage als monatlichen Vorsorgebeitrag bezahlen. Diese Beiträge führen z.B. bei Einstellung der selbstständigen Tätigkeit oder Antritt der Pension zu einer mit der Abfertigung neu für Dienstnehmer:innen vergleichbaren Leistung.
Ein Leistungs-/Auszahlungsanspruch besteht, wenn Beiträge für mindestens drei Jahre bezahlt wurden und die betriebliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren eingestellt ist bzw. mit Antritt der gesetzlichen Pension. Die Leistungshöhe hängt von der Höhe der Beiträge und vom Veranlagungserfolg der Kasse ab. Die Vorsorgekassen informieren die Versicherten jährlich über den aktuellen Kontostand.