Glossar
Visum A (Flugtransitvisum)
berechtigt Drittstaatsangehörige sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten. Das Flugtransitvisum gestattet diesen jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates.
Visum A (Flugtransitvisum)
berechtigt Angehörige von Drittstaaten, die der Transitvisumpflicht unterliegen, sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten. Das Flugtransitvisum gestattet diesen jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates.