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Glossar

Generalklausel

Die Generalklausel besagt, dass je nachdem, ob eine Leistung an eine ausländische Unternehmerin, einen ausländischen Unternehmer oder an eine Privatperson erfolgt, der „Ort der Dienstleistung“ bestimmt wird.

Generalklausel

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Die Generalklausel besagt, dass je nachdem, ob eine Leistung an eine ausländische Unternehmerin, einen ausländischen Unternehmer oder an eine Privatperson erfolgt, der „Ort der Dienstleistung“ bestimmt wird. Aus diesem leitet sich in weiterer Folge ab, in welchem Land die Dienstleistung zu versteuern ist. (Siehe auch: Empfängerortprinzip und Unternehmerortprinzip)

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