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Glossar

Gliedertaxe

In der Unfallversicherung wird der Maßstab für den Invaliditätsgrad als Gliedertaxe bezeichnet. Darin werden für Gliedmaßen (Arm, Hand, Daumen oder Zehen), für Organe ( z.B. Niere und Milz) und für Sinne (z.B. Augen, Gehör) Prozentsätze festgelegt.

Gliedertaxe

In der Unfallversicherung wird der Maßstab für den Invaliditätsgrad als Gliedertaxe bezeichnet. In der Gliedertaxe werden für Gliedmaßen (Arm, Hand, Daumen oder Zehen), für Organe ( z.B. Niere und Milz) und für Sinne (z.B. Augen, Gehör) Prozentsätze festgelegt.
Der Wert in der Gliedertaxe entspricht immer dem völligen (Funktions-)Verlust des definierten Körperteils. Der deutlich häufigere Fall einer teilweisen Einschränkung wird meist in einem Bruchteil angegeben, also z.B. ein Viertel des Beinwertes.

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