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Glossar

Krankenversicherung in Österreich

Grundsätzlich umfasst das österreichische Krankenversicherungssystem einen weitgehend kostenfreien Zugang zu medizinischer Versorgung (Arztbesuch) und Krankenhausaufenthalt.

Krankenversicherung in Österreich

Grundsätzlich umfasst das österreichische Krankenversicherungssystem einen weitgehend kostenfreien Zugang zu medizinischer Versorgung (Arztbesuch) und Krankenhausaufenthalt. 
Auch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (‚Reha‘) sowie Kuren werden – zumeist anteilig – von der Sozialversicherung übernommen. Auf verordnete Rezepte wird pro Rezept eine Gebühr erhoben, die jährlich angepasst wird. Einige Sozialversicherungen - die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft SVS und die Beamten Versicherungsanstalt -  erheben für die Versicherten einen Selbstbehalt von 20 % auf ärztliche Leistungen. Der Leistungsumfang der Kassen differiert im Detail – etwa in der Frage der Übernahme von Zahnersatz. Nicht alle Ärzt:innen sind für alle Kassen zugelassen. Leistungen von sogenannten Wahlärzt:innen können rückwirkend – zumeist jedoch nur anteilig – mit der Sozialversicherung verrechnet werden. Privatärztliche Leistungen müssen von den Versicherten getragen werden (außer es bestehen hierfür besondere Zusatzversicherungen).

 

 

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ist von allen Patient:innen pro Aufenthaltstag ein bestimmter Betrag zu entrichten. Dieser Beitrag wird vom Rechtsträger des Krankenhauses (z.B. Land, Gemeinde) festgesetzt und eingehoben. Er ist in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. 

 

Pflichtversichert sind

- Unselbständig Erwerbstätige mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze 
- Selbstständige mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze
- Empfänger:innen von Arbeitslosenunterstützungen
- Pensionsbezieher:innen
- Familienangehörige der genannten Gruppen

Eine freiwillige Selbstversicherung ist für alle Personen möglich – und ist bei geringfügiger Beschäftigung unbedingt zu empfehlen!

 

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